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Warum zum Immobilienprofi?

Ihre Immobilie ist ein hochwertiges Wirtschaftsgut, das Sie in der Regel nur einmal im Leben verkaufen können. Daher muss dem Verkauf stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden um den maximalen Verkaufserlös zu erzielen.

Die Durchführung jeder Immobilienveräußerung ist ein komplexer Prozess, bei dem einerseits viele Gesetze/Vorschriften aus verschiedensten Rechtsbereichen zu beachten sind (u.a. Bau-, Grundbuch-, Wertermittlungs-, Notar-, Finanzierungs-, Steuerrecht) und andererseits handfeste praktische Erfahrungen benötigt werden (Marktkenntnis, Behördengänge, Geschäftskontakte, Kundenpsychologie.)

In der Regel verfügen nur hauptberuflich mit dem Immobilienverkauf tätige Makler über diese umfangreiche Sachkompetenz. Alle anderen Personen kennen sich meist nur in wenigen Teilbereichen aus und scheitern daher oft mit dem eigenhändigen Verkauf oder handeln sich u.U. viel juristischen Ärger bzw. größere finanzielle Verluste ein.

Die Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienprofi spart Ihnen Zeit, Geld und Ärger!

Immobilienverkauf ist Vertrauenssache

Um eine Immobilie bestmöglich verkaufen zu können, bestimmen wir zuerst den Verkehrswert Ihrer Immobilie und erstellen Ihnen ein qualitativ hochwertiges Expose über Ihr Objekt.

Die für Ihre Immobilie optimale Vermarktung stellen wir über unsere vorgemerkten Kaufinteressenten, unseren Kundenstamm, die Tageszeitungen, spezielle Fachzeitungen, Banken und über unsere eigene Internet-Seite sowie weit über 100 Portale im Internet sicher.

Selbstverständlich führen wir auch für Sie die Gespräche mit den Interessenten und die anschließenden Kaufverhandlungen. Dazu übernehmen wir natürlich auch alle behördlichen Wege zum Grundbuch-, Kataster-, Denkmal,- Bau-, Sanierungs- und Bauentwicklungsamt und nehmen bei Bedarf ebenfalls Einsicht in das Bauaktenarchiv. Sie erhalten von uns einen Rundumservice, der keine Wünsche offen lässt.

Bevor ein Kaufvertrag zustande kommt, überprüfen wir natürlich auch die Bonität des Kaufinteressenten. Wir bereiten den Kaufvertrag beim Notar vor, stehen für Fragen zum Inhalt für beide Seiten zu Verfügung und sind selbstverständlich bei der Beurkundung des Kaufvertrages mit anwesend.